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AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungs‒ und Interim‒Management‒Leistungen im B2B‒Bereich Stand: 21.04.2026 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge von: MXB Beratung und Interim Management Bergstraße 3, 88279 Amtzell E‒Mail: max@mxb‒consulting.de Telefon: +49 160 7479019 – nachfolgend „Auftragnehmer“ – gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‒rechtlichen Sondervermögen nachfolgend „Kunde“ –. 1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden im Zusammenhang mit Beratungs‒, Projektunterstützungs‒ und Interim‒Management‒Leistungen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Projektverträge oder Rahmenverträge gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Die Einbeziehung dieser AGB setzt voraus, dass der Kunde bei oder vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte. Die AGB sind auf der Website des Auftragnehmers abrufbar und werden dem Kunden bei Vertragsschluss übersandt. 2. Leistungen Der Auftragnehmer erbringt insbesondere technische, organisatorische, strategische und operative Beratungsleistungen, Projektmanagement, Projektunterstützung sowie Interim‒Management‒Leistungen, insbesondere im industriellen Umfeld, Maschinen‒ und Anlagenbau, Fertigung, Technik, Operations, Einkauf, Qualität, Supply Chain, Restrukturierung, Transformation, Verlagerung, Schließung oder vergleichbaren Funktionsbereichen. Interim‒Management‒Leistungen können insbesondere die befristete Übernahme von Leitungs‒, Führungs‒, Steuerungs‒, Koordinations‒, Umsetzungs‒ oder Eskalationsaufgaben umfassen. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag, Statement of Work oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein konkreter Erfolg geschuldet ist, schuldet der Auftragnehmer ein Tätigwerden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Erfolg. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen oder Dritter zu bedienen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Soweit Leistungen beim Kunden vor Ort erbracht werden, bestimmt der Kunde die betrieblichen Rahmenbedingungen, Sicherheitsvorgaben, Zugangsregelungen und Ansprechpartner rechtzeitig vor Leistungsbeginn. 3. Kein Organmandat, keine automatische Vertretungsmacht Auch bei der Erbringung von Interim‒Management‒Leistungen übernimmt der Auftragnehmer ohne ausdrückliche gesonderte schriftliche Vereinbarung keine Organstellung, keine Geschäftsführerstellung, keine Prokura und keine allgemeine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht. Zeichnungsbefugnisse, Budgetfreigaben, Personalentscheidungsbefugnisse, Weisungsrechte oder sonstige Entscheidungsbefugnisse bedürfen einer ausdrücklichen, gesonderten und schriftlichen Regelung. Nicht delegierbare Unternehmerpflichten, gesetzliche Organisationspflichten, Compliance‒Verantwortung sowie gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeiten verbleiben beim Kunden. Erteilt der Kunde Einzel‒ oder Generalvollmachten, sind Umfang, Dauer, Beschränkungen und Widerruf gesondert schriftlich zu regeln. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer rechtzeitig und in angemessenem Umfang bei der Leistungserbringung. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand ist gesondert zu vergüten. Der Kunde bleibt für unternehmerische, technische und personelle Entscheidungen selbst verantwortlich. Der Kunde stellt interne Freigaben, Sicherheitsunterweisungen und IT‒Berechtigungen rechtzeitig bereit. 5. Angebote und Vertragsschluss Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Auftragsbestätigung oder Aufnahme der Tätigkeit zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung > Angebot/Projektvertrag > Leistungsbeschreibung > AGB. 6. Vergütung und Zahlungsbedingungen Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung auf Tages‒ oder Pauschalbasis. Soweit nichts anderes vereinbart: Tagessatz: 1.800 zzgl. MwSt. Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungen und Auslagen werden gesondert berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen oder monatliche Abrechnungen verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Angebrochene Tage werden mit mindestens 50% eines Tagessatzes abgerechnet. E‒Rechnung nach § 14 UStG (ZUGFeRD 2.x, XRechnung). Mehraufwand bei Inkompatibilität: 50 €/Std. 7. Termine, Leistungshindernisse und Verschiebungen Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als solche bezeichnet. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, höhere Gewalt oder Krankheit verlängern Fristen angemessen. Bei Verschiebung oder Absage eines Einsatzes auf Kundenwunsch bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Bei kurzfristiger Absage (innerhalb 5 Arbeitstage) kann 50% der reservierten Kapazität berechnet werden. 8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen An Konzepten, Analysen, Berichten etc. räumt der Auftragnehmer nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für interne Zwecke ein. Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Vorbestehende Methoden, Werkzeuge und Know‒how verbleiben beim Auftragnehmer. 9. Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Dies gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus. Der Auftragnehmer darf den Kunden nur mit Zustimmung als Referenz nennen. 10. Datenschutz Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Bei Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. 11. Abnahme von Leistungen Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung keine Mängel rügt. Bei laufenden Leistungen erfolgt Abnahme nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. 12. Nachbesserung und Mitwirkungspflicht Der Auftragnehmer beseitigt Mängel nach Mitteilung. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an und stellt Informationen zur Verfügung. 13. Haftung Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten, begrenzt auf 30.000 oder vereinbarte Vergütung. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Kundenentscheidungen. 14. Vertragslaufzeit und Kündigung Laufzeit nach Vereinbarung. Bei Dauerschuld: Kündigung mit 14 Tagen zum Monatsende. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. 15. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung Zurückbehaltung nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertrag. Aufrechnung nur mit unbestrittenen Forderungen. 16. Schlussbestimmungen Recht: Deutsches Recht (ohne CISG). Gerichtsstand: Sitz des Auftragnehmers (soweit zulässig). Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt. Änderungen bedürfen der Textform. Amtzell, den 21.04.2026